Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Deutschen Theater Berlin (DT) und seinen Besuchern auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB; v. a. §§ 305 bis 310). Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.
2. Spielplan, Anfangszeiten und Besetzungen
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten und Besetzungen werden in den vom DT herausgegebenen Veröffentlichungen bekannt gegeben (Änderungen vorbehalten). Sollte die Aufführung mit anderen Schauspielern erfolgen, lassen sich aus diesem Umstand für den Besucher des Theaters keine Ansprüche ableiten. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z. B. Presse) übernimmt das DT keine Gewähr.
3. Öffnungszeiten
Der Besucherservice und die Tageskassen sind zu den in den Veröffentlichungen des DT angegebenen Zeiten geöffnet. Die Abendkasse öffnet 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Aufführung und schließt 10 Minuten nach Vorstellungsbeginn. An der Abendkasse werden mit Vorrang Eintrittskarten für die Abendvorstellungen verkauft.
4. Kartenverkauf – Allgemeine Regelungen
4.1 Gekaufte Karten und das Wechselgeld sind sofort auf Richtigkeit zu überprüfen. Für spätere Reklamationen liegt die Beweislast beim Besucher des Theaters.
4.2 Übersendet das DT dem Käufer Eintrittskarten, so trägt der Käufer das Versandrisiko. Das DT ist nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Das Theater ist berechtigt, für den Versand eine Bearbeitungs- und Versandgebühr zu erheben.
4.3 Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Eintrittskarte erworben wurde. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Das DT ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Inhaber einer Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer einer Ersatzkarte hat dann keinen Anspruch auf die Zuteilung eines anderen Platzes, wenn sein Platz vom Besitzer der Originalkarte in Anspruch genommen wird.
4.4 Im Rahmen des Online-Kartenverkaufs geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Käufer aus. Der Käufer erhält eine E-Mail mit der Bestätigung des Kartenkaufs, wenn die Zahlung autorisiert ist. Mit der Bestätigung des Kartenkaufs per E-Mail nimmt das DT das Vertragsangebot des Käufers an. Soweit das DT Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet (Eintrittskarten für Veranstaltungen), gilt § 312g Absatz 2 Ziffer 9. BGB. Danach ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
4.5 Falls dem Theater Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt werden, hat diese der Inhaber des nicht gedeckten Kontos zu tragen.
4.6 Mitglieder von Besucherorganisationen erhalten ihre Eintrittskarten über diese. Inhaber von Bons von Vorverkaufskassen lösen diese an der Theaterkasse gegen Eintrittskarten ein. Eine wie auch immer geartete Auszahlung erfolgt nicht.
4.7 Gutscheine gelten ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie erworben wurden, weitere drei Jahre und sind danach nicht mehr einlösbar.
4.8 Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen.
4.9 Personen, die mehrere Eintrittskarten erwerben, verpflichten sich mit dem Kauf der Karten dazu, gegebenenfalls (im Sinne der Infektionsschutzverordnung) die Namen und Kontaktdaten der Begleitpersonen anzugeben, die beim Kartenkauf nicht namentlich erfasst worden sind.
5. Vorverkauf
5.1 Der Vorverkauf beginnt in der Regel am 10. Kalendertag jedes Monats für den kommenden Monat. Die Vorverkaufsbedingungen (Vorverkauf für Gruppen, Besitzer einer DT-Card und Mitglieder der DT-Freunde) regeln sich nach den Veröffentlichungen des DT.
5.2 Der Vorverkauf findet darüber hinaus bei externen Theaterkassen, Reisebüros und sonstigen Vorverkaufsstellen sowie auf Internetportalen von Kooperationspartnern statt. Hierfür gelten die jeweiligen, gegebenenfalls abweichenden Geschäftsbedingungen der genannten Partner (z. B. Vorverkaufsgebühren), für die das DT keine Haftung übernimmt.
5.3 Das DT behält sich vor, die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden und den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und/oder im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.
6. Eintrittspreise und Ermäßigungen
6.1 Für die Veranstaltungen des DT gibt es je nach Veranstaltungsort und Veranstaltung unterschiedliche Sitzpläne, Preiskategorien und Platzgruppen. Die geltenden Eintrittspreise und Ermäßigungsmöglichkeiten sind aus den aktuellen Veröffentlichungen des DT ersichtlich.
6.2 Im Webshop des DT werden Eintrittskarten online verkauft. Für Abholung, Selbstdruck und Versand der Eintrittskarten können Gebühren entstehen, die online ausgewiesen sind. Sollten Sie ermäßigte Karten gebucht haben, zeigen Sie bitte den entsprechenden Ausweis unaufgefordert beim Einlass vor.
6.3 Das DT gewährt Ermäßigungen. Ausnahmen davon und die Anzahl der zum Ermäßigungspreis verkauften Tickets legt das Theater fest. Bei ermäßigten Karten besteht kein Anspruch auf bestimmte Plätze. Der Kunde hat bei der Abholung ermäßigter Eintrittskarten an der Theaterkasse und beim Vorstellungsbesuch die Berechtigung(en) zur Ermäßigung nachzuweisen. Ergibt sich bei der Kontrolle der Besucher, dass zu Unrecht nicht der volle Preis für die Eintrittskarte bezahlt wurde, ist das DT berechtigt, den Differenzbetrag nach zu erheben.
6.4 Gutscheine für den Kauf von Eintrittskarten für das DT können in Höhe einer vom Kunden wählbaren Summe erworben werden. Sie sind von Barauszahlung ausgeschlossen. Gutscheine können nur an der Kasse des DT eingelöst werden.
6.5 DT-Cards sind das Wahl-Abonnement des DT. Die Ermäßigungen sind aus den aktuellen Veröffentlichungen des DT ersichtlich. DT-Cards gelten 12 Monate ab Kaufdatum. Eine Rücknahme der DT-Cards ist nach deren erstmaliger Benutzung ausgeschlossen. Sie gelten nicht bei Premieren und Sonderveranstaltungen. Die DT-Card ist personengebunden und nicht übertragbar.
6.6 Schwerbehinderte erhalten eine Ermäßigung, sofern im Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitung durch den Eintrag „B“ angezeigt wird.
7. Kartenreservierungen
Fernmündliche Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen und gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit Bezahlung verbindlich.
Schriftliche Kartenbestellungen (per Brief, Fax, E-Mail) gelten als Reservierungsanfrage. Sie werden ab Veröffentlichung des Spielplans im Internet entgegengenommen und in der Reihenfolge des Eingangs zum Vorverkaufsbeginn bearbeitet. Bei der Zusage einer Reservierung wird durch das DT eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich das DT das Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen.
8. Rückgabe gelöster Eintrittskarten
8.1 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet. In Ausnahmefällen können an den DT-Kassen erworbene Karten gegen eine Stornogebühr bis spätestens zwei Tage vor der Vorstellung zurückgegeben werden. Der Erstattungsbetrag wird als Wertgutschein ausgezahlt.
8.2 Die Rücknahme von Karten, die nicht im DT erworben wurden, unterliegt den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Verkäufer.
8.3 Bei Abbruch einer Aufführung hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Dies gilt nur für den Fall, dass die Aufführung vor der ersten Pause oder bevor die Hälfte der vorgesehenen Aufführungsdauer verstrichen ist, abgebrochen wird. Der Anspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufführungsabbruch beim Theater geltend gemacht werden. Einen Schadensersatzanspruch schließen die Parteien aus.
8.4 Bei Vorstellungsausfall und bei Vorstellungsänderung werden Eintrittskarten bis spätestens 14 Tage nach dem betreffenden Vorstellungstermin zurückgenommen (danach erlischt der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises), und zwar ohne Berechnung von Stornogebühren. Versandkosten sowie sonstige Kosten werden nicht erstattet. Eintrittskarten, die nicht im DT oder auf der Website des DT erworben wurden, können nur dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden.
8.5 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen; insbesondere können nutzlose Aufwendungen des Besuchers nicht ersetzt werden.
9. Einlass zu den Aufführungen
9.1 Die Eingangsfoyers sind in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet.
9.2 Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsnachweis vorzuzeigen. Per Selbstdruck (Ticketdirect) erworbene Eintrittskarten haben nur Gültigkeit für einen einmaligen Einlass und werden mit der ersten Kontrolle entwertet.
9.3 Nach Vorstellungsbeginn können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und anderen Besucher sowie wegen der Unfallgefahr erst in einem inszenierungsbedingt geeigneten Moment eingelassen werden, sofern auf der Eintrittskarte ein Nacheinlass nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Zuspätkommende haben keinen Anspruch auf den erworbenen Platz. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.
10. Garderobe und Fundsachen
10.1 Die Mitnahme von Garderobe u. a. Gegenständen in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.
10.2 Garderobe kann kostenlos an den Garderoben zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuchs abgegeben werden und ist dort gemäß den aushängenden Versicherungsbedingungen versichert.
10.3 Bei Verlust der Garderobenmarke wird vom Deutschen Theater eine Schutzgebühr in Höhe von 5 € erhoben. Diese Gebühr wird bei späterem Einreichen der Marke rückerstattet.
10.4 Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderobengegenstände sind unverzüglich beim Abendpersonal zu melden. Garderobengegenstände dürfen ohne Marke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. In diesem Fall ist das Garderobenpersonal berechtigt, die Personalien des Empfängers aufzunehmen. Zu Nachforschungen über die tatsächliche Berechtigung des Empfängers bei der Aushändigung eines Garderobengegenstandes gegen die Rückgabe einer Garderobenmarke ist das DT nicht verpflichtet. Eine Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen.
10.5 Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Abendpersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Abendpersonal anzuzeigen.
11. Bild- und/oder Tonaufnahmen; Übertitel
11.1 Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art in den Gebäuden des DT ist Besuchern grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
11.2 Übertitel sind ein zusätzliches Serviceangebot. Raum- und inszenierungsbedingt sind die Übertitel nicht von allen Plätzen aus uneingeschränkt einsehbar. Ein Anspruch auf die vollständige Sichtbarkeit der Übertitelung besteht nicht. Das Theater weist auf seiner Website ausdrücklich darauf hin und empfiehlt, sich an den Kassen und im Besucherservice beraten zu lassen. Die Übertitelung wird durch einen externen Anbieter durchgeführt, so dass im Einzelfall eine Übertitelung ausfallen kann. Der Zuschauer kann sich hierüber an der Abendkasse informieren. Das DT behält sich vor, die Übertitelanzeige ohne gesonderte Ankündigung zu verändern oder einzustellen.
12. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Grundsätzlich kann der Nutzer der Internetseite das Angebot des Ticketshops besuchen, ohne personenbezogene Daten zu hinterlassen. Die personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Ticketdaten) der Eintrittskartenkäufer werden bei Kauf der Eintrittskarten unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt und zum Zweck interner statistischer Erhebungen gespeichert. Die Datenerhebung erfolgt nach § 3 BDSG i. V. m. Art. 6 DSGVO. Das DT ist berechtigt, die Daten an Dritte, die von ihm mit der Durchführung des Veranstaltungsbesuchs bzw. mit dem Kartenverkauf beauftragt wurden, im hierfür erforderlichen Umfang weiterzugeben.
Die Einhaltung des Datenschutzrechtes bei Nutzung dieser weitergegebenen Kundendaten durch die beauftragten Dritten sichert das DT zu. Es wird versichert, dass die Nutzung kundenbezogener Daten durch das DT selbst sowie durch die beauftragten Dritten streng vertraulich und nur im dargelegten Umfang erfolgt.
Der Eintrittskartenkäufer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an den Verantwortlichen zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Eintrittskartenkäufers umgehend gelöscht.
Der Eintrittskartenkäufer hat ein Recht auf Auskunft gegenüber dem DT über die betreffenden personenbezogenen Daten. Darüber hinaus hat der Eintrittskartenkäufer ein Recht auf Berichtigung der betreffenden personenbezogenen Daten sowie dessen Löschung. Der Eintrittskartenkäufer hat auch ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie Übertragung seiner personenbezogenen Daten.
Verantwortlicher:
Deutsches Theater, Schumannstraße 13 A, 10117 Berlin, vertreten durch den Intendanten Ulrich Khuon und den Geschäftsführenden Direktor Klaus Steppat.
Datenschutzbeauftragter: N.N. Kontakt über Geschäftsführung
Der Eintrittskartenkäufer hat daneben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde seiner Wahl, wie z. B. der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Berlin.
13. Erklärung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
Das Deutsche Theater ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.
14. Hausrecht
14.1 Das Hausrecht obliegt dem Intendanten und seinen Stellvertretern, die sich zu dessen Ausübung ihrer Erfüllungsgehilfen, insbesondere des Abenddienstpersonals bedienen.
14.2 Den Anweisungen des Personals der Spielstätten ist Folge zu leisten.
14.3 Besuchern kann der Zutritt zum DT verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören, Mitarbeiter oder Besucher belästigen. Besucher können aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie deren Ablauf stören, andere Besucher belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Der Zutritt kann auch Besuchern verwehrt werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwandsersatz haben diese Besucher nicht.
14.4 Es ist nicht gestattet, in den Kassenhallen oder auf dem Gelände des DT Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten.
14.6 Mobiltelefone und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen oder Formulierungen dieses Vertrages nicht oder nicht mehr der geltenden Rechtslage entsprechen, unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
16. Das Hygienekonzept des DT in seiner aktuellen Fassung, das diesen AGB als Anlage angefügt ist, ist Bestandteil dieser AGB.
Stand: 13. Januar 2022
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Deutschen Theater Berlin (DT) und seinen Besuchern auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB; v. a. §§ 305 bis 310). Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.
2. Spielplan, Anfangszeiten und Besetzungen
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten und Besetzungen werden in den vom DT herausgegebenen Veröffentlichungen bekannt gegeben (Änderungen vorbehalten). Sollte die Aufführung mit anderen Schauspielern erfolgen, lassen sich aus diesem Umstand für den Besucher des Theaters keine Ansprüche ableiten. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z. B. Presse) übernimmt das DT keine Gewähr.
3. Öffnungszeiten
Der Besucherservice und die Tageskassen sind zu den in den Veröffentlichungen des DT angegebenen Zeiten geöffnet. Die Abendkasse öffnet 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Aufführung und schließt 10 Minuten nach Vorstellungsbeginn. An der Abendkasse werden mit Vorrang Eintrittskarten für die Abendvorstellungen verkauft.
4. Kartenverkauf – Allgemeine Regelungen
4.1 Gekaufte Karten und das Wechselgeld sind sofort auf Richtigkeit zu überprüfen. Für spätere Reklamationen liegt die Beweislast beim Besucher des Theaters.
4.2 Übersendet das DT dem Käufer Eintrittskarten, so trägt der Käufer das Versandrisiko. Das DT ist nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Das Theater ist berechtigt, für den Versand eine Bearbeitungs- und Versandgebühr zu erheben.
4.3 Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Eintrittskarte erworben wurde. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Das DT ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Inhaber einer Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer einer Ersatzkarte hat dann keinen Anspruch auf die Zuteilung eines anderen Platzes, wenn sein Platz vom Besitzer der Originalkarte in Anspruch genommen wird.
4.4 Im Rahmen des Online-Kartenverkaufs geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Käufer aus. Der Käufer erhält eine E-Mail mit der Bestätigung des Kartenkaufs, wenn die Zahlung autorisiert ist. Mit der Bestätigung des Kartenkaufs per E-Mail nimmt das DT das Vertragsangebot des Käufers an. Soweit das DT Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet (Eintrittskarten für Veranstaltungen), gilt § 312g Absatz 2 Ziffer 9. BGB. Danach ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
4.5 Falls dem Theater Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt werden, hat diese der Inhaber des nicht gedeckten Kontos zu tragen.
4.6 Mitglieder von Besucherorganisationen erhalten ihre Eintrittskarten über diese. Inhaber von Bons von Vorverkaufskassen lösen diese an der Theaterkasse gegen Eintrittskarten ein. Eine wie auch immer geartete Auszahlung erfolgt nicht.
4.7 Gutscheine gelten ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie erworben wurden, weitere drei Jahre und sind danach nicht mehr einlösbar.
4.8 Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen.
4.9 Personen, die mehrere Eintrittskarten erwerben, verpflichten sich mit dem Kauf der Karten dazu, gegebenenfalls (im Sinne der Infektionsschutzverordnung) die Namen und Kontaktdaten der Begleitpersonen anzugeben, die beim Kartenkauf nicht namentlich erfasst worden sind.
5. Vorverkauf
5.1 Der Vorverkauf beginnt in der Regel am 10. Kalendertag jedes Monats für den kommenden Monat. Die Vorverkaufsbedingungen (Vorverkauf für Gruppen, Besitzer einer DT-Card und Mitglieder der DT-Freunde) regeln sich nach den Veröffentlichungen des DT.
5.2 Der Vorverkauf findet darüber hinaus bei externen Theaterkassen, Reisebüros und sonstigen Vorverkaufsstellen sowie auf Internetportalen von Kooperationspartnern statt. Hierfür gelten die jeweiligen, gegebenenfalls abweichenden Geschäftsbedingungen der genannten Partner (z. B. Vorverkaufsgebühren), für die das DT keine Haftung übernimmt.
5.3 Das DT behält sich vor, die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden und den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und/oder im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.
6. Eintrittspreise und Ermäßigungen
6.1 Für die Veranstaltungen des DT gibt es je nach Veranstaltungsort und Veranstaltung unterschiedliche Sitzpläne, Preiskategorien und Platzgruppen. Die geltenden Eintrittspreise und Ermäßigungsmöglichkeiten sind aus den aktuellen Veröffentlichungen des DT ersichtlich.
6.2 Im Webshop des DT werden Eintrittskarten online verkauft. Für Abholung, Selbstdruck und Versand der Eintrittskarten können Gebühren entstehen, die online ausgewiesen sind. Sollten Sie ermäßigte Karten gebucht haben, zeigen Sie bitte den entsprechenden Ausweis unaufgefordert beim Einlass vor.
6.3 Das DT gewährt Ermäßigungen. Ausnahmen davon und die Anzahl der zum Ermäßigungspreis verkauften Tickets legt das Theater fest. Bei ermäßigten Karten besteht kein Anspruch auf bestimmte Plätze. Der Kunde hat bei der Abholung ermäßigter Eintrittskarten an der Theaterkasse und beim Vorstellungsbesuch die Berechtigung(en) zur Ermäßigung nachzuweisen. Ergibt sich bei der Kontrolle der Besucher, dass zu Unrecht nicht der volle Preis für die Eintrittskarte bezahlt wurde, ist das DT berechtigt, den Differenzbetrag nach zu erheben.
6.4 Gutscheine für den Kauf von Eintrittskarten für das DT können in Höhe einer vom Kunden wählbaren Summe erworben werden. Sie sind von Barauszahlung ausgeschlossen. Gutscheine können nur an der Kasse des DT eingelöst werden.
6.5 DT-Cards sind das Wahl-Abonnement des DT. Die Ermäßigungen sind aus den aktuellen Veröffentlichungen des DT ersichtlich. DT-Cards gelten 12 Monate ab Kaufdatum. Eine Rücknahme der DT-Cards ist nach deren erstmaliger Benutzung ausgeschlossen. Sie gelten nicht bei Premieren und Sonderveranstaltungen. Die DT-Card ist personengebunden und nicht übertragbar.
6.6 Schwerbehinderte erhalten eine Ermäßigung, sofern im Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitung durch den Eintrag „B“ angezeigt wird.
7. Kartenreservierungen
Fernmündliche Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen und gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit Bezahlung verbindlich.
Schriftliche Kartenbestellungen (per Brief, Fax, E-Mail) gelten als Reservierungsanfrage. Sie werden ab Veröffentlichung des Spielplans im Internet entgegengenommen und in der Reihenfolge des Eingangs zum Vorverkaufsbeginn bearbeitet. Bei der Zusage einer Reservierung wird durch das DT eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich das DT das Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen.
8. Rückgabe gelöster Eintrittskarten
8.1 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet. In Ausnahmefällen können an den DT-Kassen erworbene Karten gegen eine Stornogebühr bis spätestens zwei Tage vor der Vorstellung zurückgegeben werden. Der Erstattungsbetrag wird als Wertgutschein ausgezahlt.
8.2 Die Rücknahme von Karten, die nicht im DT erworben wurden, unterliegt den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Verkäufer.
8.3 Bei Abbruch einer Aufführung hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Dies gilt nur für den Fall, dass die Aufführung vor der ersten Pause oder bevor die Hälfte der vorgesehenen Aufführungsdauer verstrichen ist, abgebrochen wird. Der Anspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufführungsabbruch beim Theater geltend gemacht werden. Einen Schadensersatzanspruch schließen die Parteien aus.
8.4 Bei Vorstellungsausfall und bei Vorstellungsänderung werden Eintrittskarten bis spätestens 14 Tage nach dem betreffenden Vorstellungstermin zurückgenommen (danach erlischt der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises), und zwar ohne Berechnung von Stornogebühren. Versandkosten sowie sonstige Kosten werden nicht erstattet. Eintrittskarten, die nicht im DT oder auf der Website des DT erworben wurden, können nur dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden.
8.5 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen; insbesondere können nutzlose Aufwendungen des Besuchers nicht ersetzt werden.
9. Einlass zu den Aufführungen
9.1 Die Eingangsfoyers sind in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet.
9.2 Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsnachweis vorzuzeigen. Per Selbstdruck (Ticketdirect) erworbene Eintrittskarten haben nur Gültigkeit für einen einmaligen Einlass und werden mit der ersten Kontrolle entwertet.
9.3 Nach Vorstellungsbeginn können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und anderen Besucher sowie wegen der Unfallgefahr erst in einem inszenierungsbedingt geeigneten Moment eingelassen werden, sofern auf der Eintrittskarte ein Nacheinlass nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Zuspätkommende haben keinen Anspruch auf den erworbenen Platz. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.
10. Garderobe und Fundsachen
10.1 Die Mitnahme von Garderobe u. a. Gegenständen in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.
10.2 Garderobe kann kostenlos an den Garderoben zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuchs abgegeben werden und ist dort gemäß den aushängenden Versicherungsbedingungen versichert.
10.3 Bei Verlust der Garderobenmarke wird vom Deutschen Theater eine Schutzgebühr in Höhe von 5 € erhoben. Diese Gebühr wird bei späterem Einreichen der Marke rückerstattet.
10.4 Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderobengegenstände sind unverzüglich beim Abendpersonal zu melden. Garderobengegenstände dürfen ohne Marke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. In diesem Fall ist das Garderobenpersonal berechtigt, die Personalien des Empfängers aufzunehmen. Zu Nachforschungen über die tatsächliche Berechtigung des Empfängers bei der Aushändigung eines Garderobengegenstandes gegen die Rückgabe einer Garderobenmarke ist das DT nicht verpflichtet. Eine Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen.
10.5 Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Abendpersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Abendpersonal anzuzeigen.
11. Bild- und/oder Tonaufnahmen; Übertitel
11.1 Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art in den Gebäuden des DT ist Besuchern grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
11.2 Übertitel sind ein zusätzliches Serviceangebot. Raum- und inszenierungsbedingt sind die Übertitel nicht von allen Plätzen aus uneingeschränkt einsehbar. Ein Anspruch auf die vollständige Sichtbarkeit der Übertitelung besteht nicht. Das Theater weist auf seiner Website ausdrücklich darauf hin und empfiehlt, sich an den Kassen und im Besucherservice beraten zu lassen. Die Übertitelung wird durch einen externen Anbieter durchgeführt, so dass im Einzelfall eine Übertitelung ausfallen kann. Der Zuschauer kann sich hierüber an der Abendkasse informieren. Das DT behält sich vor, die Übertitelanzeige ohne gesonderte Ankündigung zu verändern oder einzustellen.
12. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Grundsätzlich kann der Nutzer der Internetseite das Angebot des Ticketshops besuchen, ohne personenbezogene Daten zu hinterlassen. Die personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Ticketdaten) der Eintrittskartenkäufer werden bei Kauf der Eintrittskarten unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt und zum Zweck interner statistischer Erhebungen gespeichert. Die Datenerhebung erfolgt nach § 3 BDSG i. V. m. Art. 6 DSGVO. Das DT ist berechtigt, die Daten an Dritte, die von ihm mit der Durchführung des Veranstaltungsbesuchs bzw. mit dem Kartenverkauf beauftragt wurden, im hierfür erforderlichen Umfang weiterzugeben.
Die Einhaltung des Datenschutzrechtes bei Nutzung dieser weitergegebenen Kundendaten durch die beauftragten Dritten sichert das DT zu. Es wird versichert, dass die Nutzung kundenbezogener Daten durch das DT selbst sowie durch die beauftragten Dritten streng vertraulich und nur im dargelegten Umfang erfolgt.
Der Eintrittskartenkäufer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an den Verantwortlichen zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Eintrittskartenkäufers umgehend gelöscht.
Der Eintrittskartenkäufer hat ein Recht auf Auskunft gegenüber dem DT über die betreffenden personenbezogenen Daten. Darüber hinaus hat der Eintrittskartenkäufer ein Recht auf Berichtigung der betreffenden personenbezogenen Daten sowie dessen Löschung. Der Eintrittskartenkäufer hat auch ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie Übertragung seiner personenbezogenen Daten.
Verantwortlicher:
Deutsches Theater, Schumannstraße 13 A, 10117 Berlin, vertreten durch den Intendanten Ulrich Khuon und den Geschäftsführenden Direktor Klaus Steppat.
Datenschutzbeauftragter: N.N. Kontakt über Geschäftsführung
Der Eintrittskartenkäufer hat daneben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde seiner Wahl, wie z. B. der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Berlin.
13. Erklärung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
Das Deutsche Theater ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.
14. Hausrecht
14.1 Das Hausrecht obliegt dem Intendanten und seinen Stellvertretern, die sich zu dessen Ausübung ihrer Erfüllungsgehilfen, insbesondere des Abenddienstpersonals bedienen.
14.2 Den Anweisungen des Personals der Spielstätten ist Folge zu leisten.
14.3 Besuchern kann der Zutritt zum DT verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören, Mitarbeiter oder Besucher belästigen. Besucher können aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie deren Ablauf stören, andere Besucher belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Der Zutritt kann auch Besuchern verwehrt werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwandsersatz haben diese Besucher nicht.
14.4 Es ist nicht gestattet, in den Kassenhallen oder auf dem Gelände des DT Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten.
14.6 Mobiltelefone und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen oder Formulierungen dieses Vertrages nicht oder nicht mehr der geltenden Rechtslage entsprechen, unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
16. Das Hygienekonzept des DT in seiner aktuellen Fassung, das diesen AGB als Anlage angefügt ist, ist Bestandteil dieser AGB.
Stand: 13. Januar 2022
Hygienekonzept für Gästebereiche zur Bespielung von DT, KSP, Box, Bar und Saal
Version 15 (ab 01.06.2022)
Veranstalter:innen im Land Berlin sind aktuell nicht mehr zu umfangreichen coronaspezifischen Schutzmaßnahmen verpflichtet. Um das Infektionsrisiko bei Kulturveranstaltungen einzudämmen, haben weiterhin allgemeine Basismaßnahmen am Deutschen Theater Berlin Bestand und Hygiene- und Schutzmaßnahmen können eigenverantwortlich von den Besucher:innen ergriffen werden.
Allgemeine Maßnahmen
1. Als Schutzmaßnahme wird Besucher:innen im gesamten Theater, auch für die Dauer der Vorstellung, das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske empfohlen. Das Durchführen eines Tests vor Vorstellungsbesuch bietet einen zusätzlichen Schutz. Es besteht keine Nachweispflicht einer Impfung, Genesung oder Testung bzgl. dem Coronavirus.
2. An den Eingängen und Toiletten befinden sich Handdesinfektionsspender.
3. In den Sanitärräumen stehen Gelegenheiten zum Händewaschen, Seife sowie Einmalhandtücher in ausreichender Menge zur Verfügung.
4. Maßnahmen zur regelmäßigen Be- und Entlüftung:
- Die Luft im Zuschauerraum wird ca. zwei bis drei Mal pro Stunde ausgetauscht. (Die Belüftung startet spätestens 45 Minuten vor Beginn der Veranstaltung und dauert bis zum Ende der Veranstaltung an.)
- Alle anlagenlosen Räume mit Fenstern und Türen werden vor Beginn und nach dem Ende der Veranstaltung 30 Minuten, sowie spätestens 45 Minuten nach Veranstaltungsbeginn für min. 10 Minuten durch das Vorderhauspersonal quergelüftet.
Kartenkontrolle / Kasse
1. Der Ticketverkauf erfolgt vorrangig online und kontaktarm vor Ort.
2. Die Kartenkontrolle erfolgt kontaktlos (Scanner).
4. Um Warteschlangen zu vermeiden, werden für Restkarten Wartenummern ausgegeben.
Garderoben
1. Besucher:innen können ihre Garderobe abgeben.
2. Große Taschen und Rucksäcke sind an der Garderobe abzugeben.
Einlass / Auslass
1. Um Oberflächenkontakte für Gäste zu vermeiden, werden beim Einlass und nach Ende der Vorstellung alle Türen offengehalten.
2. Die Foyers werden eine Stunde vor Vorstellungsbeginn für Zuschauer geöffnet.
3. Durch frühzeitige Öffnung des Zuschauerraums (wenn möglich 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn), werden Laufwege und Aufenthaltszeit im Foyer reduziert.
4. Eine Trennung von Besucher:innen im DT, KSP und der BOX wird über versetzte Anfangszeiten der Vorstellungen gewährleistet.
Cateringangebot
Für Besucher:innen des Deutschen Theaters gibt es ein Cateringangebot in der Bar, im Saal und im Restaurant. Der Cateringbereich unterliegt den Vorschriften für Gastronomiebereiche. Hierfür gilt ein separates Hygienekonzept des Pächters.
Stand: 01.06.2022
Allgemeine Maßnahmen
1. Als Schutzmaßnahme wird Besucher:innen im gesamten Theater, auch für die Dauer der Vorstellung, das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske empfohlen. Das Durchführen eines Tests vor Vorstellungsbesuch bietet einen zusätzlichen Schutz. Es besteht keine Nachweispflicht einer Impfung, Genesung oder Testung bzgl. dem Coronavirus.
2. An den Eingängen und Toiletten befinden sich Handdesinfektionsspender.
3. In den Sanitärräumen stehen Gelegenheiten zum Händewaschen, Seife sowie Einmalhandtücher in ausreichender Menge zur Verfügung.
4. Maßnahmen zur regelmäßigen Be- und Entlüftung:
- Die Luft im Zuschauerraum wird ca. zwei bis drei Mal pro Stunde ausgetauscht. (Die Belüftung startet spätestens 45 Minuten vor Beginn der Veranstaltung und dauert bis zum Ende der Veranstaltung an.)
- Alle anlagenlosen Räume mit Fenstern und Türen werden vor Beginn und nach dem Ende der Veranstaltung 30 Minuten, sowie spätestens 45 Minuten nach Veranstaltungsbeginn für min. 10 Minuten durch das Vorderhauspersonal quergelüftet.
Kartenkontrolle / Kasse
1. Der Ticketverkauf erfolgt vorrangig online und kontaktarm vor Ort.
2. Die Kartenkontrolle erfolgt kontaktlos (Scanner).
4. Um Warteschlangen zu vermeiden, werden für Restkarten Wartenummern ausgegeben.
Garderoben
1. Besucher:innen können ihre Garderobe abgeben.
2. Große Taschen und Rucksäcke sind an der Garderobe abzugeben.
Einlass / Auslass
1. Um Oberflächenkontakte für Gäste zu vermeiden, werden beim Einlass und nach Ende der Vorstellung alle Türen offengehalten.
2. Die Foyers werden eine Stunde vor Vorstellungsbeginn für Zuschauer geöffnet.
3. Durch frühzeitige Öffnung des Zuschauerraums (wenn möglich 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn), werden Laufwege und Aufenthaltszeit im Foyer reduziert.
4. Eine Trennung von Besucher:innen im DT, KSP und der BOX wird über versetzte Anfangszeiten der Vorstellungen gewährleistet.
Cateringangebot
Für Besucher:innen des Deutschen Theaters gibt es ein Cateringangebot in der Bar, im Saal und im Restaurant. Der Cateringbereich unterliegt den Vorschriften für Gastronomiebereiche. Hierfür gilt ein separates Hygienekonzept des Pächters.
Stand: 01.06.2022